Zoll

Aktuell vom 25.06.2009:

Ab 1. Juli: Neue gesetzliche Anforderungen und Zollbestimmungen

Ab dem 1. Juli werden die Ausfuhranmeldungen innerhalb der EU über das Ausfuhrmodul der Zollsoftware ECS/AES abgewickelt. Damit ist der elektronische Datenaustausch mit den Zollbehörden ab dem 1. Juli 2009 für Unternehmen im internationalen Handel bindend. Alle Papierausfuhranmeldungen verlieren damit ihre Gültigkeit. Daraus resultiert, dass alle exportierenden Unternehmen ab Mitte 2009 eine softwaretechnische Anbindung an das elektronische Zollverfahren ATLAS gewährleisten sollten, um notwendige Ausfuhrverfahren abwickeln zu können.

Aktiver Support für unsere Kunden

Um die Vielzahl der daraus resultierenden Fragen unserer Kunden besser abfedern und beantworten zu können, haben wir eine Informations-Plattform eingerichtet, auf der wir Antworten auf die wichtigsten Fragen zu AES geben und über Hintergründe zu den neuen Zollbestimmungen informieren.

www.tnt.de/aes