Einfuhrverbot für Glüh- und Halogenlampen
Seit dem 1. September dieses Jahres dürfen keine 60-Watt-Glühlampen mehr in die Europäische Union eingeführt werden. Damit greift ein weiterer Schritt im stufenweisen Herstellungs- und Vertriebsverbot von Leuchtmitteln mit geringer Energieeffizienz in den Mitgliedstaaten der EU. In den letzten beiden Jahren wurde bereits die Einfuhr von 100-Watt- und 75-Watt-Glühlampen untersagt.Hintergrund des Einfuhrverbots ist die Verordnung Nr. VO 245/2009 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG. Ziele dieser Richtlinie sind eine verbesserte Energieeffizienz und eine allgemeine Umweltverträglichkeit von Elektrogeräten.
Hier die Termine der Einfuhrverbote für Sie im Überblick:
- Seit September 2009: Glühlampen / Leuchtmittel ab 100 Watt
- Seit September 2010: Glühlampen / Leuchtmittel ab 75 Watt
- Seit September 2011: Glühlampen / Leuchtmittel ab 60 Watt
- ab September 2012: endgültiges Einfuhrverbot aller Glüh- und Halogenlampen, unabhängig von der Wattangabe
Auf dem EU-Markt befindliche betroffene Produkte dürfen auch nach den genannten Terminen noch verkauft und gehandelt, jedoch nicht an Handel oder Endverbraucher ausgeliefert werden.
Von den Verboten ausgenommen sind diverse Speziallampen, beispielsweise zur Verwendung in Kraftfahrzeugen, in der Fahrradbeleuchtung, in Kühlschränken, Backöfen oder der Medizin.
Bei Fragen und detaillierten Informationen stehen Ihnen unsere TNT Zollexperten unter DECustomsHO@tnt.de gerne zur Verfügung.
