Pflicht zur Angabe der EORI-Nummer für Wirtschaftsbeteiligte
Ohne EORI-Nummer (Economic Operators´ Registration and Identification Number – Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten) ist eine zollrechtliche Handlung in der EU grundsätzlich nicht mehr möglich. Die Befreiung von der Angabe der EORI-Nummer bei nur gelegentlicher Abgabe von Zollanmeldungen (weniger als drei Importe) durch Wirtschaftsbeteiligte entfällt.Die EORI-Nummer löst nun endgültig die alte Zollbeteiligtennummer als Identifikationskennzeichen ab. Grund dafür ist eine Versionsumstellung des Zollabwicklungssystems ATLAS (Automatisiertes Tarif- und lokales Zollabwicklungssystem) auf das Release 8.4.
Unter der EORI-Nummer werden die Daten aller Wirtschaftsbeteiligten in einer EU-übergreifenden Datenbank abgespeichert. Die EORI-Kennnummer hat 17 Stellen und besteht aus der bisherigen Zollnummer (die letzten sieben Ziffern) und einem Länderkennzeichen (in Deutschland „DE“). Die restlichen Stellen werden mit der Ziffer „0“ aufgefüllt.
Beispiel: „DE000000001234567“
Für Ihre Importzollabfertigung bedeutet dies, dass ohne Vorliegen einer EORI-Nummer bei der Verzollungsstation die Zollabfertigung – und damit die Auslieferung der Importsendung – nicht mehr möglich ist. Teilen Sie daher bei Importen von Zollsendungen von außerhalb der EU unbedingt Ihre EORI-Nummer mit und vermerken Sie die EORI-Nummer auf der Handelsrechnung.
Um Verzögerungen bei der Zollabfertigung zu vermeiden, teilen Sie uns bitte Ihre EORI-Nummer unter Angabe ihrer vollständigen Adresse und (wenn vorhanden) TNT Kundennummer an DEZollnummer@tnt.de mit, falls Sie Neukunde sind bzw. wenn die Meldung an uns bisher nicht erfolgt ist.
Beachten Sie: Auch bei der Ausfuhranmeldung ist das Vorliegen einer EORI-Nummer Voraussetzung für die Zollabwicklung.
Weitere hilfreiche Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Zolls unter folgendem Link:
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/EORI-Nummer/eori-nummer_node.html
