Richtig verzollen: Wein, Christstollen und andere Geschenke
Die Weihnachtszeit ist die Zeit der Geschenke – weltweit. Damit diese unterwegs nicht im Zoll stecken bleiben, hier ein paar Tipps, worauf Sie jetzt achten müssen. So erreichen Geschenke Kunden und Geschäftspartner rechtzeitig vor den Feiertagen.
Einem geschenkten Gaul schaut zumindest der Zoll zuweilen doch ins Maul. Sendungen ins Ausland unterliegen Einfuhrbeschränkungen – das gilt natürlich auch für Geschenke. Wer also zum Weihnachtsfest Kunden, Geschäftspartnern oder Freunden außerhalb Deutschlands eine Aufmerksamkeit zukommen lassen möchte, sollte sich vorab über diese Bestimmungen informieren. So vermeiden Sie unnötige Verzögerungen oder gar den Verlust der Präsente.
Grundsätzlich gilt: Zolltechnisch dürfen nur Sendungen an Privatpersonen als Geschenk deklariert werden. In Ausnahmen dürfen Geschenke aber auch im B2B-Bereich versandt werden – nämlich dann, wenn sie an eine bestimmte Person im Unternehmen gerichtet sind. Wichtig ist es in jedem Fall, die Art der Sendung und den Warenwert anzugeben, da dieser sonst vom Zoll geschätzt wird. Wichtig: Der Vermerk „Geschenk“ oder „Muster“ reicht nicht aus, der Inhalt sollte z. B. mit „Buch“ oder „Parfüm“ möglichst genau beschrieben werden. Als Zusatz muss das Wort „Geschenk“ auf der Rechnung aus zolltechnischen Gründen jedoch dringend auftauchen. Die zugehörige Zolltarifnummer – die Sie unbedingt angeben sollten – finden Sie ganz leicht unter www.zolltarifnummern.de.
Damit der Beschenkte nicht draufzahlt
Sollten bei der Einfuhr Kosten entstehen, so zahlt diese grundsätzlich der Empfänger bei Annahme der Ware – unschön, wenn es sich bei der Sendung um ein Geschenk handelt. Um zu veranlassen, dass alle etwaigen Zölle vom Absender getragen werden, muss Ihr Paket den Vermerk „Incoterm DDP (delivered duty paid)“ tragen. In einige Zielländer ist der Versand sogar ausschließlich als DDP möglich.
Sonderfall USA
Ganz besonders restriktive Einfuhrregelungen gelten in den USA. Speziell, wer seinen Lieben dort zu Weihnachten mit Leckereien aus „good ol’ Germany“ ein Freude machen möchte, muss eine Menge beachten: Der Versand von Lebensmitteln setzt eine Importlizenz der FDA (Food and Drug Administration) voraus, alkoholhaltige Getränke und Spirituosen benötigen zusätzlich eine „Liquor Licence“. Zudem ist Weinen immer ein Ursprungszeugnis beizulegen, während für Lebensmittel und Medikamente aller Art die Angabe sämtlicher Zutaten und Inhaltsstoffe erforderlich ist. Weitere Infos zu den besonderen Bestimmungen für den Geschenkversand in die USA finden Sie unter www.fda.gov.
Diese Informationen sind natürlich nur ein kleiner Ausschnitt der Besonderheiten, die es beim Versand von Geschenken ins Ausland zu beachten gilt. Für weitere Informationen, insbesondere über länderspezifische Anforderungen, steht Ihnen unser Customer Service jederzeit Rede und Antwort – damit ihre Geschenke weltweit ein Grund zu Freude sind.
Bei Fragen erreichen Sie uns persönlich an allen 365 Tagen des Jahres, rund um die Uhr, unter der Service-Hotline: 0 18 05 / 900 900*.
* 14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz; max. 42 Cent/Min. aus deutschen Mobilfunknetzen möglich
