Importe aus Japan


Seit der Naturkatastrophe in Japan und dem darauffolgenden Reaktorunglück im Atomkraftwerk Fukushima erreichen uns immer häufiger Anfragen zum Umgang mit möglicherweise kontaminierten Sendungen. Folgende Hintergrundinformationen haben wir deshalb für Sie zusammengestellt.

Aktueller Lagebericht des zuständigen Bundesministeriums
Für Fragen des Strahlenschutzes und der Strahlenschutzvorsorge ist innerhalb der Bundesregierung das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) zuständig. Die Ausführung liegt in der Hand der Länder und verschiedener Bundesbehörden, beispielsweise des Zolls.
Das BMU informiert kontinuierlich über die Sicherheitslage nach der schweren Reaktorkatastrophe in Form eines aktuellen Lageberichts sowie eines Frage-Antwort-Katalogs. Die Updates der Behörde finden Sie hier:
http://www.bmu.bund.de/atomenergie_sicherheit/doc/47260.php

Höchstwert für Strahlenbelastung von Waren
Das Ministerium hat am 8. April 2011 einen Höchstwert für die Strahlenbelastung von Waren festgelegt, die aus Japan nach Deutschland kommen. Diese Empfehlung wird allein aus Vorsorgegründen und zum Schutz der Bevölkerung abgegeben, es besteht laut Behörde jedoch keine unmittelbare Gefährdung für die Menschen in Deutschland. Der festgelegte Höchstwert bezieht sich auf Oberflächen, also die Außenhülle einer Ware, aber nicht auf Lebens- und Futtermittel. Die Empfehlung richtet sich an die zuständigen Behörden einschließlich Zoll. Den genauen Wortlaut der Erklärung können Sie hier nachlesen:
http://www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/47258.php

Zoll verstärkt Kontrollen
Nach Einschätzung der zuständigen Fachressorts im Ministerium besteht zwar derzeit kein Anlass, besondere Strahlenschutzmaßnahmen bei der Einreise bzw. Wareneinfuhr nach Deutschland zu beachten. Dennoch prüft die Zollverwaltung aus Gründen höchster Vorsicht Luftfracht- sowie Postsendungen aus Japan auf eine eventuelle Belastung mit Radioaktivität. Die Waren werden dabei stichprobenweise mittels Strahlenmessgeräten („Geigerzähler") auf erhöhte Werte geprüft. Der Umfang der Stichprobe richtet sich nach den konkreten Umständen des Transportes. Die derzeit in einem sehr hohen zweistelligen Bereich liegende Stichprobenquote soll bis zur Stabilisierung der Lage auf diesem Niveau beibehalten werden. Die Prüfungen sind nicht auf direkte Transporte beschränkt, sondern berücksichtigen auch Umladungen im Ausland. Auf der Homepage des Zolls können Sie sich über die Maßnahmen informieren: http://www.zoll.de/a0_aktuelles/a0_meldungen/vub_stoerfaelle_jap_atomanlagen/index.html

Flughäfen und Airlines überprüfen Sendungen auf Radioaktivität
Viele internationale Airlines und Flughäfen überprüfen vorsorglich die radioaktive Strahlung der aus Japan eintreffenden Maschinen und auch der Frachtsendungen. Dabei wird momentan z.B. bei Frachtsendungen, abgehend von den Flughäfen Tokio-Narita, Osaka und Nagoya die gesamte Fracht vor der Beladung in das Flugzeug auf eine mögliche Strahlenbelastung kontrolliert. Es wird nur Fracht transportiert, die der normalen Umgebungsstrahlung (gemäß deutscher Strahlenschutzverordnung) entspricht. Die vorliegenden Informationen lassen es allerdings extrem unwahrscheinlich erscheinen, dass Frachtsendungen eine verstärkte radioaktive Strahlung aufweisen. Um allerdings jede mögliche Gefährdung auszuschließen, bleiben diese Kontrollen bis auf Weiteres bestehen.

Allgemeine Informationen des Bundesamts für Strahlenschutz
Allgemeine Informationen zum Thema Radioaktivität bietet darüber hinaus auch das Bundesamt für Strahlenschutz:
http://www.bfs.de/de/kerntechnik/papiere/japan/uebersicht.html

Die Herangehensweise von TNT
Der Betrieb in den Bereichen Kundenservice, Abholung und Auslieferung, Export, Import und Lager bei TNT läuft wie gewohnt weiter.

Darüber hinaus wurde im Rahmen der Partnerschaft von TNT mit dem World Food Programme eine Hilfslieferung mit vier Ladungen Decken durchgeführt.

Die Herangehensweise von TNT beinhaltet die kontinuierliche Bewertung der Risiken, um notwendige Maßnahmen identifizieren und einleiten zu können, die aufmerksame Verfolgung der Ratschläge von Experten nationaler und weltweiter Gesundheitsorganisationen, sowie die Ergreifung aller als umsichtig erachteten Schritte.

Die aktuelle Liste der Postleitzahlen japanischer Bezirke, in denen keine Abholung bzw. Zustellung möglich ist, finden Sie unter:
http://www.tnt.com/express/en_jp/site/home/support/service_alerts.html

Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden.

Ihre TNT Express, Stand 18.04.2011
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