Lithiumbatterien FAQs

Ob auf der Straße oder per Luftfracht – wer Lithium-Batterien, -Akkus oder -Knopfzellen verschickt, muss zahlreiche Regelungen beachten. Seit 2009 haben sich die Vorgaben für Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation von Lithium-Batterien für alle Verkehrsträger teils erheblich verändert. Der wichtigste Hinweis: Lithium-Batterien und -Zellen unterliegen immer gefahrgutrechtlichen Vorgaben.

Wenn wichtige Vorschriften beim Transport dieser Gefahrgüter nicht beachtet werden, führt dies zu Verzögerungen der Sendungszustellung.

Warum Gefahrgut?
Lithiumbatterien und -zellen gelten als Gefahrgut, da sie unter bestimmten Bedingungen überhitzen und in Brand geraten können.

Welches sind die anwendbaren Gesetzesvorschriften für die unterschiedlichen Verkehrsträger?
Luftverkehr:IATA DGR 52/2011 – Teil II der jeweils anwendbaren Verpackungsvorschriften 965-970.
Straßenverkehr:ADR 2011 – Sondervorschrift 188 in europäischen Ländern, die das ADR gezeichnet haben, lokale Gesetzgebung in allen anderen Ländern.
Seeverkehr:IMDG-Code 2011 – Sondervorschrift 188.


Was sind die allgemeinen Voraussetzungen für den Transport freigestellter Lithiumbatterien?
Jede Zelle und Batterie entspricht den Anforderungen des UN „Handbuches* zur Prüfung der Kriterien, Teil III, Unterabschnitt 38,3“.

Enthalten Sendungen Lithiumbatterien, die nicht in vollem Umfang den oben stehenden Verpackungs- bzw. Sondervorschriften entsprechen, sind diese den Gefahrgutvorschriften für den jeweiligen Verkehrsträger in vollem Umfang unterworfen und müssen entsprechend deklariert, gekennzeichnet und dokumentiert werden.

Sonderhinweis Luftverkehr: Personen, die Zellen oder Batterien für Transporte vorbereiten und anbieten, müssen entsprechend ihrer Verantwortlichkeit unterwiesen werden.

Aufgrund von Sicherheitsrisiken vom Hersteller zurückgenommene, defekte Lithiumbatterien oder solche mit Gefahrenpotential (Hitze, Feuer, Kurzschluss) sind generell nicht für den Lufttransport zugelassen.
*Das Handbuch( "Manual of tests and criteria") finden Sie auf den Seiten des UNECE unter: http://www.unece.org/trans/danger/publi/manual/Rev5/ManRev5-files_e.html

Welches sind die Freistellungskriterien für Lithiumbatterien/-zellen?
Lithium-Ionen-Zellen:max. 20 Wattstunden (Nennenergieleistung)
Lithium-Ionen-Batterien:max. 100 Wattstunden (Nennenergieleistung)
Lithium-Metall-Zellen:max. 1 Gramm Lithiumanteil
Lithium-Metall-Batterien:max. 2 Gramm Lithiumanteil

Wie müssen einzeln versandte Batterien bzw. solche, die mit Ausrüstung verpackt sind, vorbereitet werden?
Die Innenverpackung muss die Zelle oder Batterie vollständig umschließen. Um eine Kurzschlussgefahr zu vermeiden, muss der Kontakt mit anderen leitenden Gegenständen innerhalb derselben Verpackung vermieden werden. Jedes Packstück muss einem Fall aus 1,20 Meter Höhe in beliebiger Ausrichtung standhalten, um eine Beschädigung der Zelle oder Batterie, eine Verschiebung des Inhaltes oder ein Austreten des Inhaltes zu vermeiden.

Gewichtsbeschränkungen für einzeln zu versendende Batterien:
Luftverkehr: Lithium-Ionen:max. Gewicht pro Packstück: 10 kg brutto
Luftverkehr: Lithium-Metall:max. Gewicht pro Packstück: 2,5 kg brutto
Straßen- und Seeverkehr:max. Gewicht pro Packstück: 30 kg brutto

Für Batterien mit Ausrüstung verpackt gilt:
Es dürfen maximal so viele Batterien im Packstück enthalten sein, wie zum Betrieb des Gerätes benötigt werden - plus zwei Ersatzbatterien.

Wie müssen Batterien/Zellen, die in Ausrüstungen enthalten sind, verpackt werden?
Eine versehentliche Inbetriebnahme des Gerätes muß ausgeschlossen sein. Sichern Sie dazu die Zellen oder Batterien vor einem möglichen Kurzschluss. Ist der Schutz der Batterie nicht durch die Konstruktion des Geräts gesichert, muss das Gerät in einer stabilen und der Konstruktion angepassten Außenverpackung verpackt werden.


Wie müssen Packstücke gelabelt/markiert werden?
Versehen Sie Packstücke bitte je nach Transportweg mit entsprechendem Label bzw. entsprechender Markierung.

Luftverkehr: Jedes Packstück muss mit einem Excepted-Lithium-Batteries-Handling-Label, wie in den
IATA DGR in Kapitel 7.4.8.* vorgeschrieben, versehen sein. Das Label muss den Hinweis „Lithium - Ion (bzw. –Metal) Battery“ tragen, mindestens 12 x 11 cm groß sein und eine Telefonnummer für Rückfragen aufweisen.

*Die Adresse der International Air Transport Association lautet http://www.iata.org, ein Download der Unterlagen ist nicht kostenlos möglich.

Straßen- und Seeverkehr: Jedes Packstück benötigt eine Markierung, dass Lithium-Ionen- bzw. Lithium-Metall-Batterien enthalten sind, dass das Packstück sorgfältig gehandhabt werden muss und bei Beschädigung Entzündungsgefahr besteht, sowie bei Bedarf eine Prüfung und Neuverpackung durchgeführt werden muss. Außerdem muss auch hier eine Telefonnummer für Rückfragen angegeben werden.

Label und Markierung sind nicht nötig für Packstücke, die maximal vier Zellen bzw. zwei Batterien enthalten, die in Ausrüstung enthalten sind. Dasselbe gilt für in Ausrüstung eingebaute Knopfzellen inkl. Leiterplatten.


Muss ich ein Beförderungsdokument mitgeben?
Jedes Packstück, das ein Abfertigungskennzeichen trägt, benötigt ein Beförderungsdokument, in dem darauf hingewiesen wird, dass das Packstück Lithium-Ionen bzw. Lithium-Metall-Batterien enthält, das Packstück sorgfältig gehandhabt werden muss, bei Beschädigung Entzündungsgefahr besteht, sowie bei Bedarf eine Prüfung und Neuverpackung durchgeführt werden muss. Außerdem muss auch hier eine Telefonnummer für Rückfragen angegeben werden.


Nicht notwendig sind eine Shipper's Declaration oder ein ADR-Beförderungspapier. Label und Markierung sind nicht nötig für Packstücke, die maximal vier Zellen bzw. zwei Batterien enthalten, die in Ausrüstung enthalten sind.

Wie muss ich den Frachtbrief ausfüllen?
Bitte geben Sie zusätzlich zu Ihrer Abholadresse (4) immer eine Telefonnummer für Rückfragen an. Das Feld Gefahrgut (7) muss angekreuzt werden.

Füllen Sie den Frachtbrief bitte abhängig vom Transportweg aus.

Luftverkehr: Bitte ergänzen Sie im Feld (9) „Besondere Hinweise“ abhängig vom Inhalt folgenden Wortlaut:
„Lithium Ion Batteries, Not Restricted, PI#“ (*)
„Lithium Metal Batteries, Not Restricted, PI#“ (*)

(*) Hier die zutreffende Nummer der Verpackungsvorschrift eintragen.

Straßen- und Seeverkehr: Bitte ergänzen Sie im Feld „Besondere Hinweise“ „Excepted Lithium Batteries as per ADR Special Provision 188“.


Wie kann ich verschiedene Packstücke, die Lithiumbatterien enthalten, als eine Sendung schicken?
Entsprechen verschiedene Packstücke alle für sich den Vorschriften, können sie zu einer Sendung zusammengefasst werden.

Bitte vermerken Sie auf einer Verpackung das Wort „Overpack“ und versehen Sie das Packstück mit dem Lithium-Battery-Handling-Label, sofern die Labels der einzelnen Packstücke nicht von außen erkennbar sind.
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