Allgemeine Geschäftsbedingungen der nationalen Expressdienste

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TNT Express GmbH (folgend: TNT) finden auf alle Aufträge Anwendung, die der TNT erteilt werden, gleichgültig ob es sich um Speditions-, Fracht- oder Lagergeschäfte handelt. Alle Aufträge, auch von Nichtkaufleuten, werden ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Vereinbarungen erbracht. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Verträge, selbst wenn nicht nochmals auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von TNT hingewiesen wird. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch TNT. Die Fahrer sind zur Entgegennahme oder Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen nicht bevollmächtigt.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen, auf die sich TNT und die von TNT beauftragten Unternehmen berufen können. Daher weist TNT ausdrücklich auf den Abschluss einer ausreichenden Transportversicherung hin.

Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die in unseren Geschäftsräumen ausliegenden produktbegleitenden Informationsbroschüren sowie der Haustarif zur Transportversicherung. Diese Unterlagen werden Ihnen auf Wunsch gerne durch Ihre TNT Niederlassung zugesandt.

1. Allgemeines

Geltungsbereich für unsere Tarife und Konditionen ist die Bundesrepublik Deutschland bis Festlandende. Für die Zustellung von Sendungen auf die Nord- und Ostseeinseln berechnen wir einen Aufschlag von netto EUR 30,70 pro Sendung, wobei keine Laufzeitzusage gegeben wird.

2. Von der Beförderung ausgeschlossene Güter

TNT übernimmt keine Aufträge, die sich auf folgende Güter beziehen:

Edelmetalle, Schmuck, Edelsteine, Geld, Münzen, Wertpapiere, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Brief- oder andere Wertmarken, Unikate und andere Güter von außergewöhnlich hohem Wert; gefährliche Güter im Sinne des Gefahrgutgesetzes, insbesondere radioaktive Stoffe, explosive Güter, Waffen, Munition und Güter, von denen Gefahren für andere Güter, Umwelt oder Personen ausgehen können oder deren Beförderung, Aus- oder Einfuhr nach geltendem Recht verboten sind; lebende Pflanzen und lebende Tiere, ausgenommen sind wirbellose Tiere, sofern der Absender sämtliche Vorkehrungen trifft, die einen gefahrlosen, tiergerechten Transport ohne Sonderbehandlung sicherstellen; leicht verderbliche Güter und temperaturempfindliche Waren sowie sterbliche Überreste; Sendungen, die dem Beförderungsmonopol der Post unterliegen; Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen oder besondere Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern würden.

Ausgeschlossene Güter dürfen vom Versender TNT nur übergeben werden, wenn zuvor eine besondere schriftliche Vereinbarung mit TNT getroffen wurde, beispielsweise der Versand der Güter unter besonderen Sicherungsmaßnahmen im Special Services oder als Gefahrgut (Gefahrgut ausschließlich ohne Laufzeitzusage). Gefährliche Güter mit hohem Gefahrenpotential nach ADR Tabelle 1.10.5 sind ohne Ausnahme von der Beförderung ausgeschlossen. TNT haftet nicht für Verlust und/oder Beschädigung von Gütern, die entgegen dem Beförderungsausschluss zur Beförderung übergeben wurden. TNT obliegt es nicht, Güter hinsichtlich eines Beförderungsausschlusses zu überprüfen.

3. Frankatur

Wir fertigen grundsätzlich „frei Haus“-Sendungen ab. „Unfrei“-Sendungen sind als solche ausdrücklich auf dem TNT Speditionsauftrag zu deklarieren. Eine Nachnahmeanweisung ist hiermit nicht verbunden. TNT ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Speditionsentgelte beim Empfänger einzuziehen. Der Auftraggeber bleibt stets zur Zahlung der Speditionsentgelte gegenüber TNT verpflichtet.

4. Nachnahme

Nachnahmebeträge werden nur auf der Grundlage einer besonderen, schriftlichen Vereinbarung akzeptiert. Eine – ohne Beachtung dieser Form – im Einzelfall erteilte Nachnahmeanweisung verpflichtet TNT nicht zur Erhebung der Nachnahme.

5. Kosten

Die Speditionsentgelte pro Auftrag berechnen sich nach unseren jeweils gültigen Tarifen zuzüglich Mehrwertsteuer und Transportversicherungsprämie. Die Tarife sind Bestandteil der Vereinbarung zwischen TNT und dem Versender. In den Vereinbarungen werden auch anteilige Service-Gebühren für u.a. Maut, Treibstoff, Finanzierungskosten und für die manuelle Datenerfassung sowie für Papierrechnungen geregelt und gesondert in der Rechnung ausgewiesen. Ihre TNT Niederlassung sendet Ihnen gerne auf Wunsch die Tarifunterlagen zu.

6. Geld-zurück-Garantie

Wird die vereinbarte Laufzeit nicht eingehalten, bestimmt sich die Höhe des Speditionsentgeltes nach dem tatsächlich erbrachten Service. Diese Geld-zurück-Garantie gilt nicht bei Auslieferungsverzögerungen, die durch höhere Gewalt (z.B. Witterung, Streik, Aussperrung, behördliche Hindernisse usw.), fehlende oder mangelnde Dokumentation (z.B. falsch ausgefüllte TNT Speditionsaufträge, fehlende oder falsche Markierung mit TNT Aufklebern je nach Serviceart), nachträgliche Verfügungen des Absenders oder Anweisungen des Empfängers, die den Transportablauf unmittelbar beeinflussen, verursacht werden. Je nach Service gilt die vereinbarte Laufzeit von Montag bis Freitag bzw. Samstag ab Übernahmetag.

7. Kostenverantwortung

Die Kosten, die bei einer Annahmeverweigerung durch den Empfänger oder die für den dritten und jeden weiteren Zustellversuch an dieselbe Adresse (zweiter Versuch kostenlos) sowie bei einer Tourenumverfügung (z.B. wegen einer falschen Adresse) entstehen, trägt der Auftraggeber. Ist der Empfänger mehr als fünf Werktage nicht annahmebereit, so werden die entstehenden Lagerkosten ebenfalls dem Auftraggeber belastet.

8. Rechnungen/Zahlungsbedingungen

Alle Entgelte und Auslagen sind sofort zur Zahlung fällig. Dem Rechnungsbetrag werden grundsätzlich 6% Finanzierungskosten zugeschlagen, die bei Zahlung innerhalb der angegebenen Fälligkeit vom Rechnungsbetrag abzugsfähig sind. Muss wegen falscher Angaben im Speditionsauftrag oder weil der Empfänger einer „Unfrei“-Sendung die Zahlung des Speditionsentgelts verweigert, eine neue Rechnung erstellt werden, berechnet TNT eine Gebühr in Höhe von netto EUR 17,80. Wird das Hinzufügen von Speditionsaufträgen/Frachtbriefen zu den Rechnungen gewünscht, wird hierfür netto EUR 1,00 pro Anlage berechnet. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre zuständige Niederlassung.
Die Aufrechnung ist gegenüber TNT-Forderungen nur mit Forderungen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.

9. Versicherung

TNT deckt zugunsten des Auftraggebers und auf seine Kosten nach Maßgabe des Haustarifs zur Transportversicherung eine Waren- und Vermögensschadenversicherung (Transportversicherung) bis EUR 2.500,00 ein, es sei denn, der Auftraggeber hat darauf schriftlich verzichtet. Bei höheren Werten kann durch Deklaration des Warenwertes auf der Vorderseite des Speditionsauftrages der Auftrag zur weitergehenden Eindeckung einer Transportversicherung erteilt werden. Versicherungsaufträge, die einen Versicherungswert von EUR 25.000,00 übersteigen, werden erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch Ihre TNT Niederlassung wirksam. Schadenersatzansprüche können nur anerkannt werden, wenn bei Ablieferung ein entsprechender schriftlicher Vorbehalt angebracht wird. Allgemeine Vorbehalte wie „nicht kontrolliert“ oder „unter Vorbehalt“ bedeuten Mängelfreiheit.

Für Dokumente bzw. Drucksachen ist eine Transportversicherung bis EUR 75,00 und für Business Pak bis EUR 750,00 eingeschlossen. Eine Höherversicherung ist jeweils nicht möglich.

10. Paletten-Austauschgebühr

Grundsätzlich schließen wir den Tausch von Ladehilfsmitteln aus. In Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache übernehmen wir den Tausch und den Rücktransport gegen eine Kostenerstattung von netto EUR 10,20 pro Europalette und netto EUR 76,70 pro Gitterbox.

11. Außergewöhnliche Kostensteigerung

Unvorhersehbare Kostensteigerungen (z.B. bei Treibstoffen) werden nach vorheriger Information dem Tarif zugeschlagen.

12. Voluminöse Güter, besondere Abmessungen

Als voluminös gelten Güter, deren Volumengewicht höher ist als das Effektivgewicht. Die Abrechnung erfolgt nach dem Volumengewicht, sofern das Volumengewicht höher ist als das Effektivgewicht. Die Berechnung des Volumengewichts wird auf der Basis 1 cbm = 200 kg bzw. 1 Lademeter = 1.200 kg durchgeführt. Zur Gewährleistung einer schnellen, sicheren Abwicklung bitten wir Sie, zur Übernahme von Einzelkolli, die mehr als 3,00 m (L) oder 1,20 m (B) oder 1,40 m (H) sind, Ihre TNT Niederlassung vorab zu informieren. Bei Überschreitung eines Einzelmaßes wird ein Zuschlag gemäß Tarif angewendet. Bei Sendungen mehr als 5,00 m (L), 2,40 m (B) oder 1,80 m (H) messen, erfolgt die Beförderung nur nach vorheriger Absprache mit ihrer zuständigen TNT Niederlassung.

13. Haftungsbegrenzung

Die Haftung von TNT für Güterschäden ist auf 2 Sonderziehungsrechte (SZR) pro beschädigtem oder in Verlust geratenem Kilogramm des Sendungsgutes begrenzt. Die Haftung von TNT für andere als Güterschäden mit Ausnahme von Personenschäden und Sachschäden an Drittgut ist der Höhe nach begrenzt auf das Dreifache des Betrages, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre, höchstens auf einen Betrag von EUR 100.000,00 je Schadenfall. Übersteigt das vorhersehbare Vermögensschadenrisiko nach Auffassung des Auftraggebers bei Vertragsabschluss die vorstehenden Summen, so wird TNT dem Auftraggeber auf dessen Verlangen angemessene höhere Haftungssummen anbieten. TNT hat das Recht, die Erhöhung der Haftungssummen mit einer Erhöhung der Vergütung zu verbinden. Die §§ 431 Abs. 3, 433 HGB bleiben unberührt. Bei verfügten Lagerungen ist die Haftung von TNT für Güterschäden auf EUR 5,00/kg, für Vermögensschäden auf EUR 5.000,00 je Schadenfall begrenzt. Bei Inventurdifferenzen findet eine wertmäßige Saldierung von Fehl- und Mehrbeständen statt. Die Haftungsbegrenzungen gelten entsprechend §§ 434, 436 HGB auch für außervertragliche Ansprüche. Vorstehende Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die TNT, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten wird, begangen hat.

14. Ablieferung

Die Ablieferung von Sendungen erfolgt an den Empfänger oder sonstige Personen, von denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind. Hierzu zählt insbesondere jede im Geschäft oder Haushalt des Empfängers anwesende Person.
Messesendungen werden grundsätzlich „frei Haus“ abgefertigt. Da durch die Messeveranstalter die Zustellzeiten unterschiedlich geregelt werden können, bedarf die Abwicklung jeweils einer Absprache mit der zuständigen TNT Niederlassung. Eine Laufzeitzusage entfällt aus diesem Grund. Zustellgebühren belasten wir ergänzend zu den TNT-Standardtarifen. TNT darf elektronische Hilfsmittel zum Nachweis der Zustellung einsetzen.

15. Abliefernachweis

Kostenlos erhalten Sie von uns auf Anfrage, innerhalb von 4 Wochen nach Leistungsdatum, eine EDV-Bildschirmauskunft. Einen schriftlichen Abliefernachweis senden wir ihnen zum Preis von netto EUR 12,80 pro Nachweis zu. Wenden Sie sich dazu direkt an Ihre zuständige TNT Niederlassung.

16. Dokumentation

Nutzen Sie mit uns die elektronische Datenübertragung (EDI) und Barcoding.
TNT Speditionsaufträge und TNT-Aufkleber erhalten Sie kostenlos von Ihrer TNT Niederlassung. Der TNT Speditionsauftrag muss durch den Auftraggeber vollständig ausgefüllt werden. Für Fehler beim Ausfüllen der Formulare durch TNT Personal – wenn ausnahmsweise ein Auftrag telefonisch entgegen genommen wurde – haftet TNT nicht. Jedes Packstück ist durch den Auftraggeber/Versender mit einem TNT- Aufkleber zu markieren. Bedient sich der Auftraggeber/Versender hierbei der Hilfe des Abholfahrers, so handelt dieser insoweit als Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers/Versenders. TNT ist nicht verpflichtet, die Angaben auf dem TNT Speditionsauftrag zu überprüfen oder mit Lieferscheinen oder sonstigen Angaben auf dem Packstück abzugleichen. Sollte jedoch das vom Auftraggeber genannte Gewicht in Kilogramm nicht oder fehlerhaft angegeben sein, ist TNT berechtigt, die Sendung nachzuwiegen, um das korrekte Transportentgelt dieser Sendung zu ermitteln. Für eine Frachtbrieferstellung oder -zustellung durch TNT berechnen wir EUR 5,00.

17. Elektronische Unterschrift

Soweit die Sendungszustellung durch eine elektronische Unterschrift des Empfängers bestätigt wird, erklärt der Auftraggeber sein ausdrückliches Einverständnis, dass die spätere Reproduktion dieser aufgezeichneten Unterschrift als Abliefernachweis gilt.

18. Zur besonderen Beachtung

  1. Ihre Güter müssen transportüblich (für Umschlag und LKW-Transport tauglich) verpackt sein. UN3373 Biologische Stoffe, Kategorie B, Freigestellte medizinische Proben und Freigestellte veterinärmedizinische Proben werden nur in Verpackungen gemäß IATA-DGR PI 650 akzeptiert.
  2. Achtung! Unsere Laufzeiten können nur eingehalten werden, wenn die gesamte speditionelle Abwicklung unter der Regie von TNT verläuft. Ist ein Empfangsspediteur oder Selbstabholer vorgeschrieben, endet die Laufzeitzusage bei Ankunft der Sendung an unserer Empfangsniederlassung.
  3. Die Empfangsstelle muss mindestens 90 Minuten vor dem gebuchten Service für die Entgegennahme der Sendungen bereitstehen (z.B. ab 6.30 Uhr für eine Anlieferung mit 8:00 Express). Diese Regelung gilt für alle Services mit zeitintensiver Zustellung, also 8:00 Express, 9:00 Express, 10:00 Express und 12:00 Express, sowie dem Business Pak. Für den Express-Service endet die normale Zustellzeit von Montag bis Freitag um 17:00 Uhr. Die zuschlagspflichtige Samstags-Zustellung endet um 14:00 Uhr.
  4. Verpackungsmaterial transportieren wir nur mit Transportauftrag.
  5. Ist keine Sendungsart (Ware oder Dokumente) angegeben oder mehrere (sich ausschließende), wird die Sendung als „Ware“ über den Express-Service transportiert.
  6. Wird ein 8:00 Express für eine Zustelladresse beauftragt, die nicht mit diesem Service bedient werden kann, erfolgt die Zustellung automatisch mit dem Service 9:00 Express und der Option „Bevorzugte Zustellung“.
  7. Auch in einem hochwertigen Sammelverkehr bleiben Restrisiken. Besonders wichtige und/oder wertvolle Sendungen melden Sie deshalb bitte vorher zur Festlegung besonderer Sicherheitsmaßnahmen an.
  8. Aus abwicklungstechnischen Gründen müssen sendungsbegleitende, für Dritte bestimmte Unterlagen (z.B. Lieferscheine) unmittelbar und sicher am Sendungsgut befestigt sein.

19. Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Siegburg, es sei denn, zwingende gesetzliche Vorschriften bestimmen einen anderen Gerichtsstand oder es handelt sich um einen Vertrag mit einem Verbraucher und sonstigen Nichtkaufleuten.

Wenn Sie Fragen zu diesen Bedingungen haben oder über Dienstleistungen informiert werden möchten, die über die hier beschriebenen Standardleistungen hinausgehen, dann wenden Sie sich bitte an die TNT-Fachleute, die Sie betreuen.

Stand: 12/2009. Gültig in der jeweils neuesten Fassung. Änderungen vorbehalten. Sie erhalten Informationen über die oben aufgeführten Kosten und Service-Gebühren in Ihrer TNT Niederlassung oder finden diese unter www.tnt.de/nebenkosten im Internet.

TNT Express GmbH - Haberstraße 2 - 53842 Troisdorf - Deutschland

AGB nat 1209.pdf

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