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Aktuell vom 25.01.2011:

Wichtige Hinweise zum Versand von Lithium-Batterien

Ob auf der Straße oder per Luftfracht – wer Lithium-Batterien, -Akkus oder -Knopfzellen verschickt, muss zahlreiche Regelungen beachten. Seit Bekanntgabe der neuen UN-Vorschriften im Jahr 2009 haben sich Anmeldung, Verpackung sowie Kennzeichnung von Lithium-Batterien teils erheblich verändert. Der wichtigste Hinweis: Lithium-Batterien und -Zellen gelten als Gefahrgut, da sie unter bestimmten Bedingungen überhitzen und in Brand geraten können.

Wenn wichtige Vorschriften beim Transport dieser Gefahrgüter nicht beachtet werden, führt dies zu Verzögerungen der Sendungszustellung. Um dem entgegenzuwirken, möchten wir Ihnen die wesentlichen Anforderungen in Erinnerung rufen. Bei weiteren Fragen beraten wir Sie auch gerne persönlich!

Das sollten Sie beim Versand von Lithium-Batterien beachten:

Versand per Luftfracht
Jede Zelle und Batterie entspricht den Anforderungen aller Prüfungen des „UN-Handbuches der Prüfungen und Kriterien (UN = United Nations)“.
Es wird unterschieden zwischen Lithium-Ionen-Batterien und -Zellen bzw. Lithium-Metall-Batterien und -Zellen.
Die entsprechenden UN-Nummern lauten:
- UN 3480 für Lithium-Ionen-Batterien
- UN 3481 für Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen
- UN 3481 für Lithium-Ionen-Batterien, mit Ausrüstung verpackt
- UN 3090 für Lithium-Metall-Batterien
- UN 3091 für Lithium-Metall-Batterien in Ausrüstungen
- UN 3091 für Lithium-Metall-Batterien, mit Ausrüstung verpackt

Voraussetzungen für den Transport freigestellter Lithium-Batterien:
Für Lithium-Ionen-Zellen: max. 20 Wattstunden Nennenergieleistung, für Lithium-Ionen-Batterien: max. 100 Wattstunden Nennenergieleistung
Für Lithium-Metall-Zellen: max. 1 g Lithium pro Zelle, max. 2 g Lithium pro Batterie (darüber hinaus müssen die Batterien als volles Gefahrgut deklariert werden)
Verpackungen müssen einen Falltest aus 1,20 m Höhe ohne Beschädigung des Inhaltes überstehen.
Die Innenverpackung muss die Zelle oder Batterie vollständig umschließen.
Jedes Packstück muss mit einem speziellen Handlinglabel für Lithium-Batterien versehen werden, Ausnahmen bilden hier Packstücke mit Lithium-Metall- und Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen: Enthalten diese nicht mehr als vier Zellen oder zwei Batterien oder lediglich Knopfzellen, müssen sie nicht mit dem Handlinglabel gekennzeichnet sein.

Form und Inhalt der Handlingdokumente für Sendungen mit Lithium-Batterien:
- Hinweis, ob Packstück „Lithium-Metall“- bzw. „Lithium-Ionen“-Batterien
oder -Zellen enthält
- Sorgfältige Handhabung
- Entzündungsgefahr bei Beschädigung des Packstücks, bei Bedarf Prüfung
und Neuverpackung
- Telefonnummer für Rückfragen
Weiterer Hinweis: Lithium-Batterien dürfen nur von Personen verpackt werden, die zuvor eine angemessene Unterweisung bzgl. der IATA-DGR erhalten haben.

Bestandteile des TNT Frachtbriefes
Je nach Typ der freigestellten Batterie muss im TNT Frachtbrief vermerkt sein:
UN 3480 - Lithium Ion Batteries, not restricted, PI965
UN 3481 (mit Ausrüstung)- Lithium Ion Batteries, not restricted, PI966
UN 3481 (in Ausrüstung) - Lithium Ion Batteries, not restricted, PI967
UN 3090- Lithium Metal Batteries, not restricted, PI968
UN 3091 (mit Ausrüstung)- Lithium Metal Batteries, not restricted, PI969
UN 3091 (in Ausrüstung)- Lithium Metal Batteries, not restricted, PI970

Versand auf der Straße
Unter welchen Voraussetzungen können Lithium-Batterien von den Vorschriften befreit transportiert werden?
Die Kennzeichnung der einzelnen Packstücke und die Zusammenstellung der Begleitdokumentation erfolgen analog zur Luftfracht.

Ergänzend ist folgender Hinweis zu nennen:
Besteht eine Sendung aus mehreren Packstücken, für die die obigen Angaben verpflichtend sind, gilt die gleiche Dokumentationspflicht auch für die gesamte Sendung

Detaillierte Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Versand von Lithium-Batterien finden Sie im Supportbereich von TNT.de oder bei den zuständigen Fachabteilungen des Luftfahrt-Bundesamtes (www.lba.de).