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Aktuell vom 08.11.2011:

Elektronische Rechnungen gültig OHNE elektronische Signatur

Weniger Steuerbürokratie für Unternehmen! Eine aktuelle Entscheidung des Bundestages macht es möglich: Im Rahmen des Steuervereinfachungsgesetzes werden künftig auch elektronische Rechnungen OHNE elektronische Signatur für den Vorsteuerabzug anerkannt.

In der Vergangenheit konnten Unternehmen den Vorsteuerabzug aus elektronischen Rechnungen nur dann geltend machen, wenn diese Rechnungen folgende Voraussetzungen aufwiesen:
  • Versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur*
  • Übermittelt durch das „EDI-Verfahren“ (Electronic Data Interchange), welches an bestimmte vertragliche und technische Voraussetzungen geknüpft war


* Die elektronische Signatur musste dann vom Rechnungsempfänger „verifiziert" werden, um die Echtheit und Unversehrtheit der Rechnung gegenüber dem Finanzamt beweisen zu können. Das Verifikationsprotokoll musste beim Rechnungssteller zusammen mit der elektronischen Rechnung revisionssicher archiviert werden.

Seit dem 23.9.2011 lässt der Gesetzgeber nun auch – für Leistungen ab dem 1.7.2011 – elektronische Rechnungen für den Vorsteuerabzug zu, die weder eine elektronische Signatur tragen noch im EDI-Verfahren ausgetauscht wurden.

Das bedeutet für Sie als Rechnungsempfänger von TNT:
Wir werden unsere elektronischen Rechnungen zwar weiterhin mit qualifizierten elektronischen Signaturen versehen, aber für Sie entfällt nun die Pflicht, diese elektronischen Signaturen zu verifizieren. Das erspart Ihnen Zeit und Bürokratieaufwand!

Haben Sie Fragen dazu, wie Sie künftig elektronische Rechnungen von TNT erhalten können? Unsere Experten stehen Ihnen gern beratend zur Seite, bitte kontaktieren Sie die F&A-Abteilung Ihrer zuständigen Niederlassung.