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Aktuell vom 25.01.2011:

China – Zollbestimmungen für Waren mit geringem Wert, Muster und Werbeartikel verschärft

Die allgemeine Zollverwaltung der Volksrepublik China hat Mitte letzten Jahres die Zollankündigung Nr. 33 veröffentlicht. Die Richtlinie dient der Gewährleistung einer stärkeren Überwachung der Ein- und Ausfuhr von Mustern und Werbeartikeln sowie der Waren mit geringem Wert. Sie ist sowohl für den Import als auch den Export ab Januar 2011 gültig und muss für eine einwandfreie Zollabfertigung in China zwingend berücksichtigt werden.

Die wichtigsten Hinweise:

1. Für alle Express-Sendungen muss eine Zollanmeldung mit 10-stelliger Zollnummer (Customs Registration Code) des Versenders/Empfängers erfolgen (Ausnahme: Dokumente und persönliche Gegenstände). Nicht bei der Zollbehörde registrierte Versender oder Empfänger sind aufgefordert, eine beim Zoll registrierte und als Importeur/Exporteur zugelassene Agentur zu beauftragen.

2. Gemäß Zollankündigung werden für Nr. 33 HS (= Harmonisiertes System der UN zur Bezeichnung und Codierung von Waren, die für angehörige Staaten der Welthandelsorganisation gültig ist), Codes ermittelt, sodass auch für Importsendungen mit einem CIF-Wert (= Zollwert bzw. Kaufpreis der Ware inkl. aller Transport- und Versicherungskosten) von unter 400 CNY ggf. Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchssteuer anfallen.

3. Gemäß Zollankündigung Nr. 33 müssen sämtliche zum Export bestimmten Muster und Werbeartikel unter Angabe nachstehender Pflichtinformationen beim Zoll angemeldet werden

  • Genaue Warenbeschreibung
  • Detaillierte technische Aufgliederung
  • Modellnummer (wenn verfügbar)
  • Vollständiger harmonisierter Zolltarif-Code (HS-Code)
  • Menge und Einheit- Grund für den Versand (klare Angabe)
  • Korrekter Wert der beschriebenen Ware

Sämtliche Waren, für die „kein Handelswert/no commercial value“ angegeben ist, werden automatisch zur physischen Inspektion vom chinesischen Zoll einbehalten.

Die Zollformalitäten in China können nur mit den oben angegebenen Informationen bearbeitet werden. Bitte sensibilisieren Sie auch Ihre Kunden und Lieferanten für die verschärften Richtlinien des Zollgesetzes.