Luftfrachtsicherheit
Durch eine Gesetzesänderung verlieren die vormals eingereichten Verpflichtungserklärungen der Großkundenversender in Kürze ihre Gültigkeit und müssen gegen das aktuelle Formular ausgetauscht werden. Damit Sie auch in Zukunft ohne zeitraubende Kontrollen versenden können und Ihren Sicherheitsstatus aufrechterhalten, empfehlen wir Ihnen daher, Ihre bestehende Verpflichtungserklärung kurzfristig zu erneuern.
Gerne unterstützen wir Sie dabei – die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema und das nötige Formular finden Sie hier, oder sprechen Sie uns einfach an! Unter 02241 / 4 97 87 60 steht Ihnen unser Team für Luftfracht-Sicherheit gerne zur Verfügung.
Online Formular Verpflichtungserklärung:
http://www.tnt.de/Inter2008/tnt_filecontainer/Online_Formular_Verpflichtgserklaerg.pdf
Weitere Einzelheiten zur Verpflichtungserklärung finden Sie auch auf der Website des
Luftfahrt-Bundesamtes.
Häufige Fragen und Antworten zum Luftsicherheitsgesetz
Seit wann ist die neue EU-Verordnung in Kraft, wonach Luftfracht nur dann als sicher gilt, wenn der Kunde eine entsprechende Verpflichtungserklärung als Geschäftlicher Versender abgegeben hat?
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat die EU-Verordnung VO(EU) 2320/2002 erstmals zum 01.01.2007 umgesetzt. Seither ist diese in der Bundesrepublik geltendes Recht. Die Verordnung wurde danach um zahlreiche weitere ergänzt und ausgebaut. Diese werden nun durch die VO(EU) 300/2008 sowie ihre Durchführungsbestimmungen VO(EU) 185/2010 abgelöst und wurden am 29.04.2010 umgesetzt.
Ich bin noch kein Kunde bei TNT. Wie kann ich mich als sicherer Versender für Luftfracht anerkennen lassen?
Wenn Sie derzeit noch kein Kunde bei TNT Express sind, aber künftig Sendungen mit uns per Luftfracht versenden möchten, bitten wir Sie, die Verpflichtungserklärung für Geschäftliche Versender auszufüllen, auszudrucken, zu unterschreiben und uns im Original auf postalischem Weg zukommen zu lassen. Das dafür nötige Formular finden Sie hier.
Bitte adressieren Sie die Verpflichtungserklärung an:
TNT Express GmbH
Abteilung Luftsicherheit
Haberstr. 2
53842 Troisdorf
Wie kann ich die Verpflichtungserklärung gegenüber TNT Express abgeben?
Das dafür nötige Formular finden Sie hier. Für Ihre Anerkennung als Geschäftlicher Versender benötigen wir zum einen den Anhang mit den Angaben zu Ihrem Unternehmen sowie die eigentliche Verpflichtungserklärung mit dem Logo des Luftfahrt-Bundesamtes im Hintergrund. Bitte füllen Sie diese ganz bequem am Computer aus, drucken es aus und senden Sie uns das unterschriebene Original auf dem Postweg zurück.
Adressieren Sie Ihre Verpflichtungserklärung bitte an:
TNT Express GmbH
Abteilung Luftsicherheit
Haberstr. 2
53842 Troisdorf
Ihre Daten werden von TNT Express als Nachweis für das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in einer zentralen Datenbank nach geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert. Eine Weiterverwendung Ihrer Daten zu Werbezwecken erfolgt grundsätzlich nicht.
Warum besteht das Formular aus zwei Teilen?
Der erste Teil der Erklärung dient der Ermittlung allgemeiner Unternehmensangaben. Diese Angaben müssen wir gemäß EU-Verordnung als Reglementierter Beauftragter in einer Datenbank erfassen. Sie ermöglichen uns so auch die Zuordnung Ihrer Erklärung zu den zutreffenden Geschäftsstellen.
Ergänzt wird der Vordruck durch ein dreiseitiges Formular, bestehend aus der eigentlichen Verpflichtungserklärung sowie aus zwei Seiten Anweisungen für Sie als Versender. Dieses Formular wird gemäß EU-Verordnung in dieser Form und inhaltlich vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellt.
Kann ich Ihnen die unterschriebene Verpflichtungserklärung auch per Fax übermitteln?
Dies ist leider nicht möglich. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erkennt Kopien, Scans oder per Fax abgegebene Verpflichtungserklärungen nicht als Nachweis an. Daher bitten wir Sie, den oben genannten Weg zu nutzen, um die Verpflichtungserklärung im Original gegenüber TNT Express abzugeben.
Ich habe vor dem 29.04.2010 eine Sicherheitserklärung des bekannten Versenders abgegeben. Gilt diese weiterhin?
Sofern uns die Sicherheitserklärung innerhalb der Frist vollständig und im Original vorlag konnten wir diese für den Übergangszeitraum anerkennen. Diese vom LBA eingeräumte Duldungsfrist endet spätestens am 25.03.2013, danach verlieren alle Sicherheitserklärungen ihre Gültigkeit.
Kann ich weiterhin die Sicherheitserklärung des bekannten Versenders abgeben?
Nein. Für die Zulassung zum bekannten Versender muss für jeden betroffenen Standort ein Antrag beim Luftfahrt-Bundesamt gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Luftfahrt-Bundesamtes unter www.lba.de. Um den Status eines Bekannten Versenders während der Übergangsphase bis zum 24.03.2013 bei einer Umfirmierung aufrechtzuerhalten, muss das Unternehmen unter der neuen Firmierung, das heißt der neuen Unternehmensbezeichnung im Handelsregister (HR), uns gegenüber schriftlich erklären, dass alle in der Sicherheitserklärung unter alter Firmierung aufgeführten Rechte und Pflichten weitergeführt werden. Nein. In diesen Fällen müssen Sie sich entweder erneut als Geschäftlicher Versender bei uns anerkennen lassen oder für die Zulassung als Bekannter Versender auch für die neue Firmierung oder Geschäftsstelle beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen. Nein. Die Abgabe von Unterauftragnehmererklärungen für externe Lagerhalter ist nicht länger zulässig, da Unteraufträge nur noch für die Beförderung vergeben werden können. Selbst als eigenverantwortlicher Versender fungierende Lagerhalter können sich ggf. bei TNT Express jedoch weiterhin als Geschäftliche Versender anerkennen lassen. Alternativ ist beim Luftfahrt-Bundesamt eine Zulassung zum Reglementierten Beauftragten zu beantragen. Gerne Erkennen wir Ihr AEO-F oder AEO-S Zertifikat an. Hierfür benötigen wir von Ihnen das folgende Deckblatt. Aus rechtlichen Gründen sind wir gemäß EU-Verordnung dazu verpflichtet diese Daten zu Ihrem Unternehmen in einer Datenbank vorzuhalten. Des weiteren sieht die EU in den Luftsicherheitsanweisungen für Geschäftliche Versender vor, dass wir als anerkennender Reglementierter Beauftragter durch Sie zu unterrichten sind, wenn Sie nicht mehr über das AEO Zertifikat verfügen. Jede Sendung, die in den Luftverkehr geht, ohne dass die Verpflichtungserklärung vorliegt, muss und wird von nun an sicherheitskontrolliert werden. Aufgrund des möglicherweise stark ansteigenden Volumens an zu röntgender Fracht müssen alle Kunden, die die Verpflichtungserklärung nicht unterschreiben, mit Laufzeitverzögerungen von mindestens 24 Stunden rechnen. Überdies können wir mittelfristig Frachtkosten-Erhöhungen nicht ausschließen, falls Kunden die Verpflichtungserklärung nicht zur Verfügung stellen. Verantwortlich für die sichere Übergabe der Fracht ist, wenn kein Mitarbeiter eigens dazu ernannt wurde, immer der Firmeninhaber. Dies ist im Übrigen keine Neuerung, sondern von jeher gesetzlich so geregelt. Neu ist lediglich, dass die EU-Verordnung zur Luftsicherheit die Verantwortung des Versenders bzw. des Kunden nun eindeutig festlegt und diesbezüglich eine Dokumentation in Form der Verpflichtungserklärung verlangt. Die rechtlichen Grundlagen bilden vor allem die VO(EU) 300/2008 sowie die VO(EU) 185/2010. Diese werden durch die FAQs des Luftfahrt-Bundesamtes ergänzt. Die Verpflichtungserklärung des Geschäftlichen Versenders gilt so lange, wie Sie mit TNT Express Luftfracht-Sendungen transportieren lassen. Sie erlischt erst dann, wenn Sie innerhalb von 24 Monaten keine einzige Sendung mit TNT Express versendet haben. Eine jährliche Erneuerung der Verpflichtungserklärung ist also nicht notwendig.
Unser Unternehmen firmiert um. Kann ich meine bestehende Anerkennung als bekannter Versender auf die neue Firmierung umschreiben?
Dieses Schreiben wird von uns zu den abgegebenen Sicherheitserklärungen hinzugefügt und ggf. dem Luftfahrt-Bundesamt zur Einsicht vorgelegt.
Unser Unternehmen firmiert um bzw. bezieht neue Standorte. Kann ich meine bestehende Anerkennung als Bekannter oder Geschäftlicher Versender auf die neue Firmierung und/oder Adresse umschreiben oder erweitern?
Kann ich für meine externen Lagerstandorte eine Unterauftragnehmererklärung abgeben?
Ich bin als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) zertifiziert. Wird dies anerkannt?
Welche Folgen hat es für mich, wenn ich die Verpflichtungserklärung nicht unterschreibe?
In unserem Unternehmen gibt es keinen Sicherheitsverantwortlichen. Das können wir so nicht unterschreiben!
Was bedeutet sichere Fracht? Wo finde ich den Gesetzestext?
Wie lange ist die Verpflichtungserklärung gültig? Muss ich sie jährlich erneuern?
Bei Rückfragen zu den geänderten Luftfracht-Bestimmungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne in Ihrer lokalen Niederlassung oder unter 0 18 05 - 900 900 (14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz; max. 42 Cent/Min. aus dt. Mobilfunknetzen möglich) zur Verfügung.
- Homepage des Luftfahrt-Bundesamtes
- Link zur Pressemitteilung „Reglementierter Beauftragter“
- Die FAQs des Luftfahrt-Bundesamtes finden Sie hier: www.lba.de (Eigensicherung ‚Reglementierter Beauftragter’).
Wir sind für Sie da!
Bei Detailfragen zum Thema „Sicherheit“ wenden Sie sich bitte an unsere Security-Abteilung, die Sie über unsere nationale Service-Hotline erreichen.
Hotline 0 18 05 900 900
(14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz; max. 42 Cent/Min. aus deutschen Mobilfunknetzen möglich)
