TNT Express Online

Aktuell vom 21.05.2010:

Luftfracht: Neue Luftsicherheitsverordnung tritt in Kraft

Seit dem 29. April 2010 gilt eine neue Luftsicherheitsverordnung. Mit ihr gehen wichtige Änderungen einher, die Sie als Versender betreffen. Alle relevanten Neuerungen haben wir für Sie auf TNT.de zusammengefasst.

TNT Express wurde im Februar 2008 als eines der ersten Unternehmen vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als „reglementierter Beauftragter“ zugelassen. Als „reglementierter Beauftragter“ ist es TNT Express gestattet, Versender über eine Verpflichtungserklärung als sicher einzustufen.

Diese Möglichkeit besteht auch nach Inkrafttreten der VO (EG) 300/2008 und der VO (EU) 185/2010. Allerdings ist das bisher gültige Formular für die Verpflichtungserklärung aufgrund der neuen gesetzlichen Vorlage und geänderten Formulierungen (unter anderem heißt der Großkundenversender jetzt Geschäftlicher Versender) nicht mehr verwendbar. Wir erwarten die Freigabe des neuen Formulars durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Kürze.

Kunden, die als „bekannter Versender“ anerkannt werden möchten, müssen dafür von nun an einen Antrag an das LBA stellen. Die Abgabe der Sicherheitserklärung des Bekannten Versenders ist generell nicht mehr zulässig. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des LBAs unter www.lba.de.

Mehr Informationen zur Luftfracht-Sicherheit inklusive FAQs zu der neuen Luftsicherheitsverordnung erhalten Sie im Supportbereich auf TNT.de.
http://www.tnt.de/__C1257442002D0760.nsf/html/sicherheit_luftsicherheit.html