Das elektronische Ausfuhrverfahren (für Deutschland ist dies "Atlas-Ausfuhr") wurde am 1.8.2006 in Deutschland implementiert. Es ersetzt das nichtelektronische Exportverfahren.
Bis zum 30.6.2009 wurden die Exporte aus Deutschland im Parallelbetrieb abgefertigt, danach (ZK-DVO [VO (EWG) Nr. 2454/93]) ist für alle Exporteure in Deutschland das
elektronische Verfahren verpflichtend.

1. Allgemeines zur Ausfuhr
Aufgrund erforderlicher Anpassungen der Ausfuhranmeldung per Papier (Vordrucke 0733/ 0734 / 0761) an Atlas-Ausfuhrinhalte und sicherheitsrelevante Daten gemäß Anhang 30A ZK-DVO wird zum 1.7.2009 ein neuer Vordruck aufgelegt.

Die Ausfuhrkontrollstelle kann gemäß Artikel 792b ZK DVO vom Ausführer oder vom Anmelder den Nachweis verlangen, dass die Waren das Zollgebiet der Gemeinschaft verlassen haben.

Die sogenannte „Weiße Spediteursbescheinigung“ als Nachweis für Umsatzsteuerzwecke ist ein Auslaufmodell. Zukünftig erfolgt der Nachweis durch eine elektronische Bestätigung in ATLAS.

2. Atlas/AES-Ausfuhr als alleinige Lösung
Im vereinfachten Verfahren des zugelassenen Ausführers ist ab 1.7.2009 nur noch die Ausfuhr per Atlas/AES möglich. Im Normalverfahren wird Atlas/AES voraussichtlich 2010 verbindlich vorgeschrieben.

Neu ist auch der schnelle Klick zum Zoll – die Internetzollanmeldung zur Überführung von Waren
  • in den zollrechtlich freien Verkehr,
  • in das Versandverfahren oder,
  • in das Ausfuhrverfahren im Normalverfahren.

Mehr unter www.zoll.de.

Die neuen Lösungen via Software sind für Sie als Exporteur bereits ab wenigen Anmeldungen pro Monat sinnvoll, denn gerade in diesem Fällen können Sie viele Daten aus Ihrer letzten Nutzung des Systems wiederverwenden. Zudem brauchen Sie bei der Internetzollanmeldung weniger Detailwissen, da die Software bei den Eingaben hilft. Weitere Vorteile sind die integrierte Plausibilitätsprüfung, durch die Sie Fehler vermeiden, sowie die Möglichkeit, Daten zu speichern.

Alle zollseitig zertifizierten Softwareanbieter finden Sie unter diesem Link: http://www.zoll.de/.

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