Handelsrechnung

Besondere Vorschriften und Richtlinien!

Grundsätzlich gilt: Sendungen, bei denen es sich nicht um Dokumente, sondern um Waren handelt, muss eine englischsprachige Handelsrechnung beigelegt werden.

Folgende Angaben muss die Handelsrechnung enthalten:
  • Die Bezeichnung „Commercial Invoice" oder Pro Forma Invoice" auf der Handelsrechnung
  • Namen und vollständige Anschrift des Absenders des Empfängers und des Käufers. Bitte beachten Sie: Der Warenempfänger kann eine andere Person oder ein anderes Unternehmen als der Rechnungsempfänger/Käufer sein
  • Rechnungsdatum
  • Rechnungsnummer
  • Anzahl/Menge der einzelnen Artikel
  • Genaue Beschreibung der einzelnen Artikel. Katalog- oder Teilenummern, oder "Muster" reichen nicht aus. Die Zollbehörden wollen genau wissen, um was es sich handelt
  • Gesamtwert aller Waren, die auf der Rechnung aufgeführt sind; der Betrag muss dem tatsächlichen Wert dieser Waren entsprechen. Benutzen Sie bitte keine Begriffe wie „customs value“ oder „customs invoice“
  • Es muss klar erkennbar sein, in welcher Währung der Wert der Waren angegeben ist.
  • Bitte geben Sie das jeweilige Herstellungsland (Ursprungsland) der einzelnen Waren an
  • Führen Sie außerdem die Brutto- und Nettogewichte der Waren sowie deren Stückzahl auf. Das Gewicht der Verpackung ergibt sich aus der Differenz zwischen Brutto- und Nettogewicht
  • Geben Sie den Ausfuhrgrund an, z.B.: Verkauf, Reparatur etc.
  • Weisen Sie die Lieferklauseln und Zahlungsbedingungen (Incoterms) aus
  • Notieren Sie die Anzahl und das Gesamtgewicht der Pakete
  • Unterschrift des Versenders
  • Vermerken Sie auf der Rechnung auch die folgende Erklärung:
    “We certify that this invoice shows the full value of the goods" (Wir bestätigen, dass diese Rechnung den tatsächlichen Warenwert angibt)

Bitte beachten Sie:
Die Zollvorschriften können von Land zu Land variieren und sich ohne Vorankündigung ändern. Wenn Sie nicht genau wissen, welche speziellen Vorschriften für das Empfängerland Ihrer Sendung zutreffen, wenden Sie sich bitte an Ihre TNT Niederlassung.
Aktuelle Handelsrechnungsvorlagen zum Downloaden.
Aktuelles zum Thema Zollbestimmungen
Abkürzungsverzeichnis im Bereich Ausfuhr

AA = Ausfuhranmeldung

ABD = Ausfuhrbegleitdokument

AES = Automated Export System

Af-Zst = Ausfuhrzollstelle (Zollamt des Versenders/Kunden im Ausfuhrland)

AGV = Ausgangsvermerk

Ag-Zst = Ausgangszollstelle (Zollamt, bei dem die Sendungen die EU verlassen)

AO = Abgabenordnung

ATLAS = Automatisiertes Tarif- und lokales Zollabwicklungssystem

MAWB = Master Air Way Bill (Luftfrachtbrief)

AWG = Außenwirtschaftsgesetz

AWV = Außenwirtschaftsverordnung

AzG = Auskunft zur Güterliste

BAFA = Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

KOBRA = Kontrolle bei der Ausfuhr (IT-Verfahren)

MRN = Movement Reference Number

RET-EXP = Returnexemplar

TIN = Teilnehmer-Identifikationsnummer

VuB = Verbote und Beschränkungen

ZA = Zugelassener Ausführer

ZK = Zollkodex

ZK-DVO = Zollkodex-Durchführungsverordnung

E-MRN = Export+MRN

ZE = Zugelassener Empfänger

ZV = Zugelassener Versender


Ausfuhranmeldung
Die Ausfuhranmeldung wird von der zuständigen Zollstelle (Ausfuhrzollstelle) für Lieferungen in Länder außerhalb der EU (Drittländer) verlangt. Die Ausfuhranmeldung ist gleichzeitig Zollabfertigungspapier für die Exportkontrolle, Anmeldung zur Außenhandelsstatistik sowie ggf. über Exemplar drei auch Nachweis für die Umsatzsteuerbefreiung.

Ausfuhrzollstelle
Die Ausfuhrzollstelle ist die für Ihren Firmensitz zuständige Zollstelle. Aufgabe der Ausfuhrzollstelle ist unter anderem die Annahme Ihrer Ausfuhranmeldung nach Prüfung aller in der Ausfuhranmeldung enthaltenen Angaben und sonstigen notwendigen Unterlagen. Im Bedarfsfall führt sie Kontrollmaßnahmen durch.

Ausgangszollstelle
Die Ausgangszollstelle ist in der Regel die letzte Zollstelle, bevor die Sendung die EU verlässt. Sie ist zuständig für die Überwachung und Bestätigung des Austritts sowie für die Übermittlung der Ausgangsbestätigung an die Ausfuhrzollstelle.

AES – Automated Export System
Das elektronische Ausfuhrverfahren (für Deutschland ist dies "Atlas-Ausfuhr") wurde am 1.8.2006 in Deutschland implementiert. Es ersetzt das nichtelektronische Exportverfahren. Bis zum 30.6.2009 wurden die Exporte aus Deutschland im Parallelbetrieb abgefertigt, danach (ZK-DVO [VO (EWG) Nr. 2454/93]) ist für alle Exporteure in Deutschland das elektronische Verfahren verpflichtend.
Weiterführende Informationen zu AES und Antworten auf alle Fragen finden Sie unter www.tnt.de/aes

ABD – Ausfuhrbegleitdokument
Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ersetzt ab dem 1.7.2009 die derzeitig noch gültige nichtelektronische Ausfuhranmeldung auf dem Einheitspapier (Formular 0733). Sie erhalten dieses Dokument im PDF- Format per E-Mail zugeschickt, nachdem die Ausfuhranmeldung erfolgreich von Ihrer Zollstelle bearbeitet wurde.

MRN – Movement Reference Number
Die Movement Reference Number/Sendungsreferenznummer (MRN) ist die Registriernummer der Zollbehörde. Anhand dieser Nummer können Sie jederzeit den Status Ihrer Sendung überwachen. Diese MRN befindet sich auf dem Ausfuhrbegleitdokument, das Ihnen von Ihrer Zollstelle übermittelt wurde. Sie ist oben rechts als 18-stellige Ziffern- und Buchstabenkette sowie als Barcode abgebildet.
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